Modus

Das internationale Wertungssystem mit D- und E-Note
Seit dem 1. Januar 2009 sind die neuen internationalen Wertungsvorschriften (Code de Pointage) in Kraft.
Für die Bewertung von Kürübungen werden eine D-Note (engl. „difficulty“= Schwierigkeit) und eine davon unabhängige E-Note (engl. „execution“ = Ausführung) von den Kampfgerichten ermittelt.
Danach gibt die D-Note den Inhalt der Übung wieder, die E-Note steht für die Technik und Ausführung der gezeigten Elemente sowie die Präsentation der gesamten Übung. Jedes Kampfgericht besteht damit aus so genannten „D-Kampfrichtern“ und „E-Kampfrichtern“.
Die E-Note geht hierbei immer von 10,0 Punkten aus, während die D-Note nach oben offen ist und durch die individuelle Wahl der Schwierigkeiten und Übungszusammenstellung gebildet wird.
Hierfür erfasst das D-Kampfgericht die Wertigkeiten der gezeigten Elemente (= Schwierigkeitswert) und prüft deren Anerkennung. Addiert werden die gezeigten 7 schwierigsten Elemente und der Abgang an den Geräten Stufenbarren, Schwebebalken und Boden.
Besonderheit am Schwebebalken und Boden ist, dass hier nur maximal fünf akrobatische und mindestens drei gymnastische Elemente für den Schwierigkeitswert berücksichtigt werden dürfen. Dafür hat jedes Element, das in den internationalen Wertungsvorschriften aufgeführt ist hat je nach Schwierigkeitsgrad (A bis G-Teile), eine Wertigkeit:
A= 0,10; B = 0,20; C = 0,30; D = 0,40; E = 0,50; F = 0,60;G = 0,70.
Darüber hinaus gibt es für diese drei Geräte jeweils 5 Kompositionsanforderungen á 0,50 Punkte, die erfüllt werden müssen (siehe unten).
Die D-Note setzt sich demnach zusammen aus dem Schwierigkeitswert, den Kompositionsanforderungen sowie Bonifikationen für besonders schwierige akrobatische bzw. gymnastische Verbindungen. Die Endnote für eine Übung setzt sich schließlich aus der Addition der D-Note und der E-Note zusammen.
Auch am Sprungtisch gibt es eine D-Note und eine E-Note. Je nach Wettkampf hat die Turnerin ein oder zwei Sprünge. Die D-Noten für Sprünge sind je nach Schwierigkeit bereits festgelegt und besitzen eine Sprungnummer. Diese ist dem Kampfgericht vorher anzuzeigen. Es gibt fünf unterschiedliche Sprunggruppen, bei denen aus über 75 verschiedenen Sprüngen ausgewählt werden kann. Neu ist der Landekorridor in dem die Turnerin landen muss. Dieser Korridor ist auf der Landematte markiert. Bereits bei Abweichungen von der Mittellinie (der Verlängerung des Sprungtisches) nimmt die Linienrichterin Abzüge von 0,1 bzw. 0,3 oder 0,5 Punkten vor. Ausschlaggebend ist der erste Landungskontakt.
Kompositionsanforderungen
Stufenbarren
1. Flugelement vom unteren zum oberen Holm und Flugelement vom oberen zum unteren Holm
2. Flugelement am gleichen Holm
3. mindestens zwei unterschiedliche Griffe und ein holmnahes Element
4. Nicht-Flugelement mit mindestens 360° Längsachsendrehung in der Übung
5. Abgangselement mindestens der Schwierigkeit C
Schwebebalken
1. Verbindung von 2 gymnastischen Elementen von denen eines ein gymnastischer Sprung mit 180° Spreizwinkel im Querverhalten sein muss
2. gymnastische Drehung auf einem Bein
3. akrobatische Verbindung aus 2 Flugelementen, von denen eines ein Salto sein muss
4. akrobatische Elemente vorwärts oder seitwärts und rückwärts
5. Abgangselement mindestens der Schwierigkeit C
Boden
1. Tänzerische Passage aus mindestens zwei unterschiedlichen Elementen, von denen eines ein gymnastischer Sprung mit 180° Spreizwinkel im Querverhalten sein muss
2. Akrobatische Bahn mit zwei verschiedenen Saltos
3. Salto vorwärts/seitwärts und Salto rückwärts
4. Doppelsalto und Salto mit mindestens ganzer Schraube
5. Akrobatisches Abgangselement mindestens der Schwierigkeit C.
